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Gastronomie Anmeldung - Wie melde ich meine eigene Gastronomie an?

Viele Menschen träumen davon, sich mit der eigenen Gastronomie selbständig zu machen. Auf dem Weg zum Wunschberuf Wirt sind aber einige Hürden zu überwinden. Nicht zuletzt müssen Sie die eigene Gastronomie erfolgreich anmelden. Ob die Anmeldung des Gaststättengewerbes nur eine kleine Formalität ist oder zur organisatorischen Herausforderung wird, hängt von vielerlei Faktoren ab. Am wichtigsten ist dabei aber die Frage, in welchem Bundesland Sie die Gastronomie betreiben wollen und ob Sie eine klassische Gaststättenkonzession benötigen. Letzteres ist, unabhängig vom Standort, immer dann der Fall, wenn Sie Alkohol ausschenken wollen.

Wann reicht das Anmelden des Gaststättengewerbes und wann benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis?

Die rechtliche Grundlage für den Betrieb einer Gastronomie in Deutschland bildet das Gaststättengesetz (GastG). Gemäß § 2 GastG ist hierfür eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Eine Ausnahme gilt nur für folgende Fälle:

  • Ausschank alkoholfreier Getränke,
  • Abgabe unentgeltlicher Kostproben,
  • Verkauf zubereiteter Speisen,
  • Abgabe von Getränken und zubereiteten Speisen an die Hausgäste eines Beherbergungsbetriebs

In diesen Fällen müssen Sie lediglich einen Gewerbetrieb beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Zuständig ist in der Regel die Gemeinde, auf deren Gebiet sich der Betrieb befindet. Darüber hinaus gibt es neben dem GastG, das der Bund erlassen hat, in den meisten Bundesländern auch noch landesspezifische Gaststättengesetze, die Vorrang vor dem Bundesgesetz haben. Hessen hat die Erlaubnispflicht für Gaststätten, die keine alkoholischen Getränke ausschenken, zum Beispiel generell abgeschafft. Dort benötigen also auch Speiserestaurants, die keinen Alkohol verkaufen, keine behördliche Erlaubnis. Sobald Sie sich für einen Standort entschieden haben, sollten Sie deshalb unbedingt die konkreten Regeln erfragen, die für das jeweilige Bundesland und für die jeweilige Gemeinde gelten. Dieser wichtige Punkt sollte geklärt sein, bevor Sie den Kauf- oder Pachtvertrag unterschreiben. Es gibt durchaus Kommunen, die es neuen Gastronomen nicht leicht machen.

Aber auch dann, wenn nur ein einfaches Anmelden des Gewerbes erforderlich ist, gibt es einiges zu beachten. Während das Anmelden eines „normalen“ Gewerbes unmittelbar vor Aufnahme des Gewerbebetriebs erfolgen kann, müssen Gastronomen oft bestimmte Vorlauffristen beachten. Diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, manchmal auch von Gemeinde zu Gemeinde, sie betragen im Durchschnitt aber etwa vier bis sechs Wochen. Sie sollten deshalb spätestens acht Wochen vor dem geplanten Eröffnungstermin den Kontakt zum zuständigen Gewerbeamt suchen, wenn sie Alkohol ausschenken wollen, sollten Sie wenigstens drei Monate einplanen.

Wie beantragen Sie eine behördliche Erlaubnis für eine Gastronomie?

Wenn Sie Alkohol ausschenken wollen und eine Gaststättenkonzession benötigen, dann müssen Sie in vielen Bundesländern gemeinsam mit der Gewerbeanmeldung eine Reihe von Unterlagen einreichen. Anhand dieser Unterlagen wird ihre persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit geprüft. Welche Dokumente gebraucht werden, ist wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, es gibt aber bestimmte Unterlagen, die fast überall verlangt werden. Dazu gehört folgendes:

  • ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • ein polizeiliches Führungszeugnis
  • eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
In den meisten Bundesländern ist außerdem der Nachweis über die Teilnahme an einer sogenannten Gaststättenunterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG vorgeschrieben. Diese Kurse werden von der IHK angeboten und sollen die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse vermitteln. Wenn Sie Ihre Gastronomie im Bundesland Hessen anmelden, benötigen Sie keinen Nachweis mehr, da die Pflicht zur Teilnahme an solchen Kursen im Jahr 2012 abgeschafft worden ist.

Darüber hinaus werden oftmals noch weitere Unterlagen verlangt, wenn Sie eine Gastronomie anmelden wollen. Dazu zählt eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis. Diese können Sie beim Amtsgericht, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist, oder im Internet über www.vollstreckungsportal.de beantragen. Nach der Registrierung auf dem Vollstreckungsportal wird Ihnen eine PIN per Post zugeschickt, was bis zu 14 Tage dauern kann. Es geht deshalb meist schneller, wenn Sie beim Amtsgericht vorstellig werden. Des Weiteren wird oftmals noch eine Auskunft aus dem vom Insolvenzgericht gemäß § 26 Abs. 2 InsO zu führenden Verzeichnis benötigt, die Sie ebenfalls beim Amtsgericht erhalten.

Was kostet die Anmeldung einer Gastronomie?

Die Kosten hängen von der jeweiligen Gebührenordnung des Bundeslandes und der Gemeinde ab, in der die Gaststätte liegt. Sofern Sie nur ein Gewerbe anmelden müssen, belaufen sich die Gebühren oft nicht auf viel mehr als 50 Euro. Eine Gaststättenkonzession, die Sie brauchen, wenn sie Alkohol ausschenken wollen, konnte früher richtig teuer werden und bis zu 10.000 Euro kosten. Seit Inkrafttreten der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie darf eine Gemeinde an der Konzession aber nicht mehr verdienen, sondern lediglich den Verwaltungsaufwand umlegen. Die Kosten belaufen sich seither auf etwa 300 bis 500 Euro. Einige Städte verlangen aber nach wie vor einen vierstelligen Betrag. Besonders teuer sind Bochum, Dortmund, Bergisch Gladbach und Bottrop, die stattliche 3.500 Euro veranschlagen.

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Gastronomie Anmeldung - Wie melde ich meine eigene Gastronomie an?

Viele Menschen träumen davon, sich mit der eigenen Gastronomie selbständig zu machen. Auf dem Weg zum Wunschberuf Wirt sind aber einige Hürden zu überwinden. Nicht zuletzt müssen Sie die eigene Gastronomie erfolgreich anmelden. Ob die Anmeldung des Gaststättengewerbes nur eine kleine Formalität ist oder zur organisatorischen Herausforderung wird, hängt von vielerlei Faktoren ab. Am wichtigsten ist dabei aber die Frage, in welchem Bundesland Sie die Gastronomie betreiben wollen und ob Sie eine klassische Gaststättenkonzession benötigen. Letzteres ist, unabhängig vom Standort, immer dann der Fall, wenn Sie Alkohol ausschenken wollen.

Wann reicht das Anmelden des Gaststättengewerbes und wann benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis?

Die rechtliche Grundlage für den Betrieb einer Gastronomie in Deutschland bildet das Gaststättengesetz (GastG). Gemäß § 2 GastG ist hierfür eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Eine Ausnahme gilt nur für folgende Fälle:

  • Ausschank alkoholfreier Getränke,
  • Abgabe unentgeltlicher Kostproben,
  • Verkauf zubereiteter Speisen,
  • Abgabe von Getränken und zubereiteten Speisen an die Hausgäste eines Beherbergungsbetriebs

In diesen Fällen müssen Sie lediglich einen Gewerbetrieb beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Zuständig ist in der Regel die Gemeinde, auf deren Gebiet sich der Betrieb befindet. Darüber hinaus gibt es neben dem GastG, das der Bund erlassen hat, in den meisten Bundesländern auch noch landesspezifische Gaststättengesetze, die Vorrang vor dem Bundesgesetz haben. Hessen hat die Erlaubnispflicht für Gaststätten, die keine alkoholischen Getränke ausschenken, zum Beispiel generell abgeschafft. Dort benötigen also auch Speiserestaurants, die keinen Alkohol verkaufen, keine behördliche Erlaubnis. Sobald Sie sich für einen Standort entschieden haben, sollten Sie deshalb unbedingt die konkreten Regeln erfragen, die für das jeweilige Bundesland und für die jeweilige Gemeinde gelten. Dieser wichtige Punkt sollte geklärt sein, bevor Sie den Kauf- oder Pachtvertrag unterschreiben. Es gibt durchaus Kommunen, die es neuen Gastronomen nicht leicht machen.

Aber auch dann, wenn nur ein einfaches Anmelden des Gewerbes erforderlich ist, gibt es einiges zu beachten. Während das Anmelden eines „normalen“ Gewerbes unmittelbar vor Aufnahme des Gewerbebetriebs erfolgen kann, müssen Gastronomen oft bestimmte Vorlauffristen beachten. Diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, manchmal auch von Gemeinde zu Gemeinde, sie betragen im Durchschnitt aber etwa vier bis sechs Wochen. Sie sollten deshalb spätestens acht Wochen vor dem geplanten Eröffnungstermin den Kontakt zum zuständigen Gewerbeamt suchen, wenn sie Alkohol ausschenken wollen, sollten Sie wenigstens drei Monate einplanen.

Wie beantragen Sie eine behördliche Erlaubnis für eine Gastronomie?

Wenn Sie Alkohol ausschenken wollen und eine Gaststättenkonzession benötigen, dann müssen Sie in vielen Bundesländern gemeinsam mit der Gewerbeanmeldung eine Reihe von Unterlagen einreichen. Anhand dieser Unterlagen wird ihre persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit geprüft. Welche Dokumente gebraucht werden, ist wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, es gibt aber bestimmte Unterlagen, die fast überall verlangt werden. Dazu gehört folgendes:

  • ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • ein polizeiliches Führungszeugnis
  • eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
In den meisten Bundesländern ist außerdem der Nachweis über die Teilnahme an einer sogenannten Gaststättenunterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG vorgeschrieben. Diese Kurse werden von der IHK angeboten und sollen die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse vermitteln. Wenn Sie Ihre Gastronomie im Bundesland Hessen anmelden, benötigen Sie keinen Nachweis mehr, da die Pflicht zur Teilnahme an solchen Kursen im Jahr 2012 abgeschafft worden ist.

Darüber hinaus werden oftmals noch weitere Unterlagen verlangt, wenn Sie eine Gastronomie anmelden wollen. Dazu zählt eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis. Diese können Sie beim Amtsgericht, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist, oder im Internet über www.vollstreckungsportal.de beantragen. Nach der Registrierung auf dem Vollstreckungsportal wird Ihnen eine PIN per Post zugeschickt, was bis zu 14 Tage dauern kann. Es geht deshalb meist schneller, wenn Sie beim Amtsgericht vorstellig werden. Des Weiteren wird oftmals noch eine Auskunft aus dem vom Insolvenzgericht gemäß § 26 Abs. 2 InsO zu führenden Verzeichnis benötigt, die Sie ebenfalls beim Amtsgericht erhalten.

Was kostet die Anmeldung einer Gastronomie?

Die Kosten hängen von der jeweiligen Gebührenordnung des Bundeslandes und der Gemeinde ab, in der die Gaststätte liegt. Sofern Sie nur ein Gewerbe anmelden müssen, belaufen sich die Gebühren oft nicht auf viel mehr als 50 Euro. Eine Gaststättenkonzession, die Sie brauchen, wenn sie Alkohol ausschenken wollen, konnte früher richtig teuer werden und bis zu 10.000 Euro kosten. Seit Inkrafttreten der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie darf eine Gemeinde an der Konzession aber nicht mehr verdienen, sondern lediglich den Verwaltungsaufwand umlegen. Die Kosten belaufen sich seither auf etwa 300 bis 500 Euro. Einige Städte verlangen aber nach wie vor einen vierstelligen Betrag. Besonders teuer sind Bochum, Dortmund, Bergisch Gladbach und Bottrop, die stattliche 3.500 Euro veranschlagen.

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Viele Menschen träumen davon, sich mit der eigenen Gastronomie selbständig zu machen. Auf dem Weg zum Wunschberuf Wirt sind aber einige Hürden zu überwinden. Nicht zuletzt müssen Sie die eigene Gastronomie erfolgreich anmelden. Ob die Anmeldung des Gaststättengewerbes nur eine kleine Formalität ist oder zur organisatorischen Herausforderung wird, hängt von vielerlei Faktoren ab. Am wichtigsten ist dabei aber die Frage, in welchem Bundesland Sie die Gastronomie betreiben wollen und ob Sie eine klassische Gaststättenkonzession benötigen. Letzteres ist, unabhängig vom Standort, immer dann der Fall, wenn Sie Alkohol ausschenken wollen.

Wann reicht das Anmelden des Gaststättengewerbes und wann benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis?

Die rechtliche Grundlage für den Betrieb einer Gastronomie in Deutschland bildet das Gaststättengesetz (GastG). Gemäß § 2 GastG ist hierfür eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Eine Ausnahme gilt nur für folgende Fälle:

  • Ausschank alkoholfreier Getränke,
  • Abgabe unentgeltlicher Kostproben,
  • Verkauf zubereiteter Speisen,
  • Abgabe von Getränken und zubereiteten Speisen an die Hausgäste eines Beherbergungsbetriebs

In diesen Fällen müssen Sie lediglich einen Gewerbetrieb beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Zuständig ist in der Regel die Gemeinde, auf deren Gebiet sich der Betrieb befindet. Darüber hinaus gibt es neben dem GastG, das der Bund erlassen hat, in den meisten Bundesländern auch noch landesspezifische Gaststättengesetze, die Vorrang vor dem Bundesgesetz haben. Hessen hat die Erlaubnispflicht für Gaststätten, die keine alkoholischen Getränke ausschenken, zum Beispiel generell abgeschafft. Dort benötigen also auch Speiserestaurants, die keinen Alkohol verkaufen, keine behördliche Erlaubnis. Sobald Sie sich für einen Standort entschieden haben, sollten Sie deshalb unbedingt die konkreten Regeln erfragen, die für das jeweilige Bundesland und für die jeweilige Gemeinde gelten. Dieser wichtige Punkt sollte geklärt sein, bevor Sie den Kauf- oder Pachtvertrag unterschreiben. Es gibt durchaus Kommunen, die es neuen Gastronomen nicht leicht machen.

Aber auch dann, wenn nur ein einfaches Anmelden des Gewerbes erforderlich ist, gibt es einiges zu beachten. Während das Anmelden eines „normalen“ Gewerbes unmittelbar vor Aufnahme des Gewerbebetriebs erfolgen kann, müssen Gastronomen oft bestimmte Vorlauffristen beachten. Diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, manchmal auch von Gemeinde zu Gemeinde, sie betragen im Durchschnitt aber etwa vier bis sechs Wochen. Sie sollten deshalb spätestens acht Wochen vor dem geplanten Eröffnungstermin den Kontakt zum zuständigen Gewerbeamt suchen, wenn sie Alkohol ausschenken wollen, sollten Sie wenigstens drei Monate einplanen.

Wie beantragen Sie eine behördliche Erlaubnis für eine Gastronomie?

Wenn Sie Alkohol ausschenken wollen und eine Gaststättenkonzession benötigen, dann müssen Sie in vielen Bundesländern gemeinsam mit der Gewerbeanmeldung eine Reihe von Unterlagen einreichen. Anhand dieser Unterlagen wird ihre persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit geprüft. Welche Dokumente gebraucht werden, ist wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, es gibt aber bestimmte Unterlagen, die fast überall verlangt werden. Dazu gehört folgendes:

  • ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • ein polizeiliches Führungszeugnis
  • eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
In den meisten Bundesländern ist außerdem der Nachweis über die Teilnahme an einer sogenannten Gaststättenunterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG vorgeschrieben. Diese Kurse werden von der IHK angeboten und sollen die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse vermitteln. Wenn Sie Ihre Gastronomie im Bundesland Hessen anmelden, benötigen Sie keinen Nachweis mehr, da die Pflicht zur Teilnahme an solchen Kursen im Jahr 2012 abgeschafft worden ist.

Darüber hinaus werden oftmals noch weitere Unterlagen verlangt, wenn Sie eine Gastronomie anmelden wollen. Dazu zählt eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis. Diese können Sie beim Amtsgericht, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist, oder im Internet über www.vollstreckungsportal.de beantragen. Nach der Registrierung auf dem Vollstreckungsportal wird Ihnen eine PIN per Post zugeschickt, was bis zu 14 Tage dauern kann. Es geht deshalb meist schneller, wenn Sie beim Amtsgericht vorstellig werden. Des Weiteren wird oftmals noch eine Auskunft aus dem vom Insolvenzgericht gemäß § 26 Abs. 2 InsO zu führenden Verzeichnis benötigt, die Sie ebenfalls beim Amtsgericht erhalten.

Was kostet die Anmeldung einer Gastronomie?

Die Kosten hängen von der jeweiligen Gebührenordnung des Bundeslandes und der Gemeinde ab, in der die Gaststätte liegt. Sofern Sie nur ein Gewerbe anmelden müssen, belaufen sich die Gebühren oft nicht auf viel mehr als 50 Euro. Eine Gaststättenkonzession, die Sie brauchen, wenn sie Alkohol ausschenken wollen, konnte früher richtig teuer werden und bis zu 10.000 Euro kosten. Seit Inkrafttreten der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie darf eine Gemeinde an der Konzession aber nicht mehr verdienen, sondern lediglich den Verwaltungsaufwand umlegen. Die Kosten belaufen sich seither auf etwa 300 bis 500 Euro. Einige Städte verlangen aber nach wie vor einen vierstelligen Betrag. Besonders teuer sind Bochum, Dortmund, Bergisch Gladbach und Bottrop, die stattliche 3.500 Euro veranschlagen.

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